Atemschutz Anforderungen an den AGT (Atemschutzgeräteträger)
Mindestalter 18 Jahre nach Möglichkeit nicht über 50 Jahre Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26 Wiederholung alle 3 Jahre Ausbildung zum AGT, Feuerwehr Grundausbildung Wiederholungsübung Körperliche Leistungsfähigkeit Kein Bart oder Koteletten im Bereich des Dichtringes der Maske Disziplin, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit Kein Einsatz bei Krankheit, Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluss oder sonstige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit
Einsatzgrundsätze für den AGT
Gültige Untersuchung und Ausbildung, kein Bartträger Genaue Kenntnisse über Schutzwirkung der Geräte Vor dem Einsatz Geräte prüfen Geräte außerhalb des Gefahrenbereiches anlegen Mindestens 4 Geräte Gleiche Typen einer Geräteart verwenden, Geräteart wird befohlen Truppweise Vorgehen, 1 Truppführer bestimmen, Beleuchtungsgerät Rettungstrupp Registrierung Sicherung Trupp bleibt eine Einheit Einzeln in enge Schächte einsteigen Bei starker Verqualmung Treppen rückwärts gehen Türen aus der Deckung heraus öffnen In verqualmten Räumen gebückt vorgehen Schutzanzüge bei hautresorptiven Stoffen anlegen Bei Radioaktivität: Rückzug, Absperren usw. Meldung beim Einsatzleiter nach einem Einsatz Geräte an zugfreiem Ort ablegen Keine Informationen an Außenstehende Einsatzreserven bereitstellen Angemessene Ruhepausen Nur geprüfte und gewartete Geräte einsetzen Amtlich zugelassene Geräte einsetzen
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