Atemschutz

Anforderungen an den AGT (Atemschutzgeräteträger)

UVV- Feuerwehren

FwDV 7

Erlasse

G 26

Mindestalter 18 Jahre

nach Möglichkeit nicht über 50 Jahre

Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26 Wiederholung alle 3 Jahre

Ausbildung zum AGT, Feuerwehr Grundausbildung

Wiederholungsübung

Körperliche Leistungsfähigkeit

Kein Bart oder Koteletten im Bereich des Dichtringes der Maske

Disziplin, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit

Kein Einsatz bei Krankheit, Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluss oder sonstige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

 

Einsatzgrundsätze für den AGT

UVV- Feuerwehren

FwDV 7

G 26

Einsatzlehre

Gültige Untersuchung und Ausbildung, kein Bartträger

Genaue Kenntnisse über Schutzwirkung der Geräte

Vor dem Einsatz Geräte prüfen

Geräte außerhalb des Gefahrenbereiches anlegen

Mindestens 4 Geräte

Gleiche Typen einer Geräteart verwenden, Geräteart wird befohlen

Truppweise Vorgehen, 1 Truppführer bestimmen, Beleuchtungsgerät

Rettungstrupp

Registrierung

Sicherung

Trupp bleibt eine Einheit

Einzeln in enge Schächte einsteigen

Bei starker Verqualmung Treppen rückwärts gehen

Türen aus der Deckung heraus öffnen

In verqualmten Räumen gebückt vorgehen

Schutzanzüge bei hautresorptiven Stoffen anlegen

Bei Radioaktivität: Rückzug, Absperren usw.

Meldung beim Einsatzleiter nach einem Einsatz

Geräte an zugfreiem Ort ablegen

Keine Informationen an Außenstehende

Einsatzreserven bereitstellen

Angemessene Ruhepausen

Nur geprüfte und gewartete Geräte einsetzen

Amtlich zugelassene Geräte einsetzen

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